GESETZ ÜBER DIE ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER TECHNOLOGIEENTWICKLUNGSGEBIETE UND EINIGER GESETZE
Gesetz Nr. 7263 | Verabschiedungsdatum: 28/1/2021 |
ARTIKEL 1- Im ersten Absatz von Artikel 1 des Gesetzes über Technologieentwicklungsgebiete Nr. 4691 vom 26/6/2001 wird der Ausdruck „unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Wissenschafts- und Technologierates“ aus dem Text gestrichen.
ARTIKEL 2- Die Buchstaben (a), (s) und (ee) des ersten Absatzes von Artikel 3 des Gesetzes Nr. 4691 werden wie folgt geändert, und folgende Buchstaben werden hinzugefügt:
„a) Ministerium: Ministerium für Industrie und Technologie,“
„s) Inkubatorzentrum: Strukturen, die vor allem darauf abzielen, junge und neue Unternehmen zu entwickeln, in denen Unternehmern innerhalb oder außerhalb der Region Dienstleistungen in Form von Büroservices, Ausstattung, Managementunterstützung, Zugang zu finanziellen Mitteln, kritische Geschäfts- und technische Unterstützungsdienstleistungen aus einer Hand angeboten werden,“
„ee) Förderungsprogramme: Bachelorprogramme in Mathematik, Physik, Chemie und Biologie von Hochschulen sowie andere Programme, die vom Ministerium nach Anhörung des Hochschulrats bestimmt werden,“
„ff) Inkubatorunternehmer: Frühphasenunternehmer, die sich in Inkubationszentren mit F&E, technologische Innovation, Software- und Designaktivitäten beschäftigen und deren Qualifikationen und Aufenthaltsdauer in diesen Zentren vom Ministerium per Verordnung festgelegt werden,“
ıı) Praktikant: Studierende, die in Unternehmen berufliche Tätigkeiten ausführen, um berufliches Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen zu entwickeln, die in den Lehrplänen vorgesehen sind und im wirklichen Produktions- und Dienstleistungsumfeld herangezogen werden, in Bereichen, die von Hochschulen durch den Hochschulrat oder von Berufs- und technischen Bildungseinrichtungen durch das Ministerium für nationale Bildung genehmigt sind,“
ARTIKEL 3- Der zweite Satz des ersten Absatzes von Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4691 wird wie folgt geändert, und der Ausdruck „oder Änderung der Gebietsgrenze“ im ersten Satz des zweiten Absatzes wird durch „, Änderung der Gebietsgrenze oder die Aufhebung des Gebiets“ ersetzt.
„Um Bewerbungen zu bewerten, wird unter dem Vorsitz eines Vertreters des Ministeriums eine Bewertungskommission mit Vertretern des Ministeriums für Finanzen und Schatz, des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung, der Präsidialverwaltung für Strategie und Haushalt, des Hochschulrats, des Türkischen Wissenschafts- und Technologieforschungsrats, der Union der Industrie- und Handelskammern der Türkei, der Klein- und Mittelständischen Entwicklungs- und Unterstützungsorganisation und von zwei Institutionen oder Organisationen, von denen mindestens eine im Technologiebereich aktiv ist und vom Ministerium bestimmt wird, darunter ein Vertreter von einer privaten Organisation, gebildet.“
ARTIKEL 4- Nach dem vierten Absatz von Artikel 5 des Gesetzes Nr. 4691 werden folgender Absatz, nach dem siebten Absatz wird folgendes Absätze eingefügt, die folgenden Sätze werden in den neunten Absatz eingefügt und nach dem elften Absatz wird folgender Absatz hinzugefügt.
„Für die Gründungsgesellschaft der Verwaltung ist die Genehmigung des Ministeriums für den Gesellschaftsvertrag und Änderungen des Gesellschaftsvertrags erforderlich.“
„Ein Inkubatorzentrum kann unter der Bedingung eröffnet werden, dass die Verwaltungsgesellschaft des Technologieentwicklungsgebietes außerhalb der Gebiete auf Beschluss der Bewertungskommission und mit Genehmigung des Ministeriums eröffnet wird. In diesen Inkubationszentren dürfen sich nur Inkubatorunternehmen aufhalten. Die Bedingungen für die zu eröffnenden Zentren und die dort zu platzierenden Unternehmen werden vom Ministerium festgelegt. Die im Rahmen dieses Gesetzes gewährten Unterstützungen, Anreize, Befreiungen und Ausnahmen gelten uneingeschränkt auch für diese Zentren. Die Bestimmungen dieses Gesetzes und die einschlägige Verordnung gelten für alle Arbeiten und Verfahren in diesen Zentren einschließlich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft.“
„Lizenzen für die Eröffnung eines Arbeitsortes und die Arbeitserlaubnis für Unternehmen und Firmen, die AR-GE und Designaktivitäten innerhalb eines Technologieentwicklungsgebietes durchführen, werden im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung von den Provinzdienststellen des Ministeriums erteilt und auf dieser Grundlage überprüft.“
„Tritt in einem Jahr außer bei höherer Gewalt Stillstand ein, so erlöschen die Bekanntmachung des betreffenden Gebiets durch den Präsidenten zusammen mit den diesbezüglichen Bestimmungen und Ergebnissen. Dies wird dem Ministerium allen anderen relevanten Institutionen und Organisationen mitgeteilt.“
„Unternehmen, die in den Gebieten tätig sind, gelten als vertragswidrig, wenn sie nach Abschluss ihrer Projekte keine neuen Projekte gemäß den durch Verordnung festgelegten Bedingungen einreichen und nicht die Informationen und Dokumente, die sie dem Manager-Unternehmen im Rahmen der relevanten Gesetzgebung übermitteln müssen, zeitgerecht übermitteln. Der Rücktritt gilt als Räumungsgrund.“
ARTIKEL 5- Der erste Absatz von Artikel 8 des Gesetzes Nr. 4691 wird wie folgt geändert; im ersten Satz des vierten Absatzes wird der Ausdruck „Grundwissenschaften“ ersetzt durch „Programme, die unterstützt werden sollen“, der Ausdruck „Wissenschaft“ im Satz gestrichen und der dritte Satz dieses Absatzes wie folgt geändert, gefolgt von den folgenden Absätzen, die hinzugefügt werden, und der fünfte Absatz wird wie folgt geändert.
„In den Gebieten können die Kosten für den Bau der Infrastruktur, des Verwaltungsgebäudes, des F&E-Gebäudes, des Ateliers und des Inkubatorzentrums sowie für Maschinen, Ausrüstungen und Software zur Unterstützung von F&E- und Innovationsaktivitäten sowie Designaktivitäten im Rahmen von Inkubationsprogrammen, die von oder im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft durchgeführt werden, sowie die Kosten für technologische Transferbürodienstleistungen und technologischen Kooperationsprogrammen im Rahmen des zur Unterstützung beigetragenen Haushalts des Ministeriums abgedeckt werden.“
„Diese Unterstützung gilt ebenfalls für das in den Kernsätzen der Technologieentwicklungsgebietsverwaltungsgesellschaften beschäftigte Personal, das Absolventen unterstützter Programme ist.“
„Unternehmen in den Gebieten kann für die Beschäftigung von Doktoranden-F&E-Personal eine Unterstützung gewährt werden, die auf den Haushalt des Ministeriums anhand einer Verordnung auf zwei Jahre begrenzt ist.
Unternehmen, die im Rahmen dieses Gesetzes Praktikanten einstellen, können entsprechend den durch Verordnung festgelegten Bedingungen unterstützt werden, die auf den Haushalt des Ministeriums begrenzt sind.“
„Die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung dieses Artikels werden durch eine durch das Ministerium zu erarbeitende Verordnung festgelegt, wobei die Meinung der Präsidialverwaltung für Strategie und Haushalt und des Ministeriums für Schatz und Finanzen eingeholt wird.“
ARTIKEL 6- Dem Gesetz Nr. 4691 wird folgender zusätzlicher Artikel hinzugefügt:
„ZUSATZARTIKEL 3- Ab dem 1/1/2022 müssen Steuerpflichtige mit einem Jahreserklärung ausgewiesenen Freibetrag von 1.000.000 Türkischen Lira oder mehr, die unter die vorübergehende Bestimmung 2 fallen, 2 % dieses Betrags in ein temporäres Konto im Passiv stellen. Diese Verpflichtung zur Übertragung des Betrags im Rahmen dieses Absatzes ist auf höchstens 20.000.000 Türkische Lira pro Jahr beschränkt. Dieser Betrag muss bis zum Ende des Jahres, in dem das temporäre Konto eingerichtet wurde, für den Erwerb von Beteiligungen an Risikokapitalfonds verwendet werden, die für Investitionen in lokal ansässige Unternehmungen in der Türkei gegründet wurden, oder als Kapitalreichweite in andere Unternehmer, die im Rahmen dieses Gesetzes in Inkubationszentren tätig sind, investiert werden. Im Falle der Nichtübertragung dieses Betrages bis zum Ende des betreffenden Jahres, können 20 % der im Rahmen dieses Gesetzes in die jährliche Steuererklärung aufgenommenen Freibeträge nicht beansprucht werden. Die nicht rechtzeitig erhobenen Steuern aufgrund dieses Betrages werden ohne einen Bußgeldaufschlag festgesetzt. Der Präsident hat das Recht, die in diesem Absatz genannten Beträge und Sätze gemeinsam oder getrennt bis auf Null zu senken oder bis zu dem Fünffachen zu erhöhen. Die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung dieses Absatzes werden durch eine Verordnung festgelegt.“
ARTIKEL 7- Der Ausdruck „31/12/2023“ in der ersten Absatz der vorläufigen Bestimmung 2 des Gesetzes Nr. 4691 wird ersetzt durch „31/12/2028“, der Ausdruck „Ministerium für Finanzen und Wissenschaft, Industrie und Technologie“ im ersten Satz des zweiten Absatzes wird ersetzt durch „Ministerium für Schatz und Finanzen und Ministerium für Industrie und Technologie“ und der erste Satz des dritten Absatzes wird wie folgt geändert, gefolgt von einem weiteren Satz, gefolgt von folgendem Satz nach dem zweiten Satz, und die im sechsten Satz enthaltene Aussage „mindestens für ein Jahr“ wird gestrichen, und nach dem sechsten Satz werden folgende Sätze hinzugefügt.
„Bis zum 31/12/2028 wird die auf die Gehälter von F&E-, Design- und Unterstützungsmitarbeitern in der Region nach Anwendung des Mindeststeuerabzugs errechnete Einkommensteuer, durch einen Abzug der fälligen Steuer von der zu deckenden zusammengeführten Steuer flach gestrichen.“
„Die Papiere, die im Zusammenhang mit diesen Gehältern ausgestellt werden, sind von der Stempelsteuer befreit.“
„Für Region-Firmen mit bis zu fünfzehn Mitarbeitern gilt dieser Satz mit zwanzig Prozent.“
„Zusätzlich zu den anderen in diesem Artikel angegebenen Umständen werden, vorbehaltlich dessen, dass die für den Bereich erhobenen Einkommenssteuerstopp-Anreize gültigen Gesamtarbeitszeiten nicht über 20 % hinausgehen, auch die Zeiträume, in denen diese Mitarbeiter außerhalb der Region verbrachte, ebenfalls auf den Einkommenssteuerstopp-Incentive bezogen. Der auf zwanzig Prozent gesetzte Satz kann vom Präsidenten bis auf fünfzig Prozent erhöht werden.“
ARTIKEL 8- Der Ausdruck „31/12/2023“ in dem ersten Satz des ersten Absatzes der vorläufigen Bestimmung 4 des Gesetzes Nr. 4691 wird ersetzt durch „31/12/2028“, und „für die von dem Ministerium in geeigneten Bereichen durchzuführenden Projekte“ wird ersetzt durch „für die im Rahmen dieses Gesetzes durchzuführenden Projekte“, der Ausdruck „500.000“ im zweiten Satz des Absatzes wird durch „1.000.000“ ersetzt, und der vierte Satz des Absatzes wird wie folgt geändert.
„Wenn es innerhalb von mindestens vier Jahren nach der Übertragung der Kapitalleistungen durch Einkommens- und Körperschaftssteuerzahler, zur Finanzierung von Projekten im Rahmen dieser Steuerzahler zur Förderung von Einkommen und Körperschaftsteuerzahlern kommt, wird der Eigentümer verkauft oder das eingezahlte Kapital wird teilweise oder vollständig zurückgezogen, werden die aufgrund des Abzugs nicht rechtzeitig festgesetzten Steuern mit Verzugszinsen eingezogen.“
ARTIKEL 9- Dem Gesetz zum Schutz des Wertes der Türkischen Währung Nr. 1567 vom 20/2/1930 wird folgender vorläufiger Artikel hinzugefügt:
„VORLÄUFIGER ARTIKEL 1- Mit Ausnahme der bankeigenen Geschäfts- und Regularisierungen, die mit diesem Gesetzgültigen geworden sind und innerhalb von sechzig Tagen ab dem Inkrafttreten dieser Klausel den relevanten Steuerabteilungen/Direktoraten für Finanzen oder Steuer-Operateuren angezeigt werden, sollen keine Handlungen veranlasst werden. Diese Klausel gilt ebenfalls für Verstöße, die nach Ablauf der Frist gemeldet wurden, die dem Staatsanwaltschaft nicht gemeldet wurden und noch nicht erhobene Bußgelder verzeichnete. Bei der weltweitem dem Staatsanwaltschaft getätigten Handlungen, die diesen ersten Absatz betreffen und für welche noch keine Entscheidungsfindung erfolgt ist, oder Entscheidungen getroffen wurden, die noch nicht rechtskräftig sind oder bereits rechtskräftig sind, werden die Untaten strafrechtlich geahndet und alle ausgesprochenen Verwaltungsentscheidungen erlöschen, jedoch werden keine Rückgabe- oder Erstattungen angeordnet.“
ARTIKEL 10- Der fünfte Absatz von Artikel 54 des Gesetzes Nr. 4734 über öffentliche Ausschreibungen vom 4/1/2002 wird wie folgt geändert, und der siebte Absatz wird aufgehoben.
„Die Behörde ist befugt, die Verfahren und Grundsätze gemäß den im Beschwerdebrief und in diesbezüglich elektronischen Beschwerden vorgelegten anderen Informationen und Dokumenten sowie deren Form der Einreichung und der Einreichung im elektronischen Umfeld festzulegen.“
ARTIKEL 11- Folgender Absatz wird Artikel 10 des Gesetzes Nr. 5070 über elektronische Signaturschrift hinzugefügt und wird wie folgt geändert:
„Dienstleister für elektronische Zertifikate können bei sicherer Entfernung der Identifikationsdaten der Personen, denen sie ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt haben, mithilfe der Republik Türkei-ID-Karte, das qualifizierte Zertifikat sicher zur Fernaufzeichnung auf der Karte umwandeln.“
ARTIKEL 12- Artikel 20 des Gesetzes Nr. 5070 wird wie folgt geändert:
„ARTIKEL 20- Die Verfahren und Grundsätze der Durchführung dieses Gesetzes werden durch eine durch die befugte Institution, nach Anhörung der relevanten Institutionen und Organisationen herausgegebene Verordnung geregelt.“
ARTIKEL 13- Artikel 21 des Gesetzes Nr. 5070 wird wie folgt geändert:
„ARTIKEL 21- Die in Artikel 19 dieses Gesetzes enthaltene Bestimmung gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, die elektronische-Zertifikat-Dienstleistungen erbringen.“
ARTIKEL 14- Dem Gesetz Nr. 5070 wird folgender zusätzlicher Artikel hinzugefügt:
„Elektronisches Siegel
ZUSATZARTIKEL 1- Ein elektronisches Siegel ist ein elektronisches Datenelement, das einem anderen elektronischen Datenelement hinzugefügt oder mit diesem logisch verbunden wird und zur Validierung der Informationen über den Inhaber des elektronischen Siegels verwendet wird.
Inhaber von elektronischen Siegeln sind öffentliche Institutionen und Organisationen, öffentliche Verwaltung, Berufsverbände mit öffentlicher Institutionseigenschaft, deren Spitzenorganisationen, sowohl öffentliche wie auch private gesetzliche Personen sowie Justizbehörden und Notare.
Ein elektronisches Siegel ist Beweismittel, das bescheinigt, dass ein elektronisches Dokument oder eine elektronische Datei beim Siegelinhaber erfolgt, die Quelle und Integrität der Datei.
Ein elektronisches Siegel hat dieselbe Rechtswert wie jede Form von physischen Siegeln, einschließlich offizieller Siegel.
Wer mit der Absicht des Erstellens eines elektronischen Siegels ohne Einwilligung der Siegelinhaber Daten oder Geräte zur Erstellung eines Siegels erhält, verleiht, kopiert und diese Geräte zur Vornahme eines elektronischen Siegels missbraucht oder auf nicht genehmigte Weise elektronische Siegel erstellt, wird mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu drei Jahren sowie mit einer Geldstrafe für eine Dauer von mindestens fünfzig Tagen bestraft. Bei Verstößen durch Mitarbeitende von elektronischen-Zertifikat-Dienstleistern wird die Strafe um bis zu die Hälfte erhöht.
Die im Gesetz enthaltenen Bestimmungen zu elektronischen Signaturen gelten entsprechend für elektronische Siegel.
Die im Gesetz enthaltenen Rechte, Zuständigkeiten und Verpflichtungen von Dienstleistern für elektronische Zertifikate zu elektronischen Signaturen gelten auch für elektronische Siegel. Dienstleister für elektronische Zertifikate, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, unterliegen Verwarnungen gemäß Artikel 18.“
ARTIKEL 15- Dem Gesetz Nr. 5070 wird folgender zusätzlicher Artikel hinzugefügt:
„Zertifikat zur Authentifizierung von Internetseiten und andere elektronische Zertifikate
ZUSATZARTIKEL 2- Ein Zertifikat zur Authentifizierung von Internetseiten ist ein elektronischer Eintrag, der eine Internetseite mit den Informationen des rechtlichen oder natürlichen Eigentümers dieser Seite verknüpft.
Andere elektronische Zertifikate mit einer ähnlichen Infrastruktur werden zum Zweck der Verschlüsselung elektronischer Daten oder zur Feststellung der Datenintegrität, der Unabstreitbarkeit und der Herkunft von Daten von Dienstleistern für elektronische Zertifikate mit Hilfe einer öffentlichen Schlüsselinfrastruktur
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