TGB Dışında Inkubationszentrum Errichtet Werden Kann
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des TGB-Gesetzes wurde im Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen. Dementsprechend können auch außerhalb der TGBs Inkubationszentren eröffnet werden. Zudem wurden die im Gesetz enthaltenen Anreize vom 31. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Technologieentwicklungszonen (TGB) und einiger anderer Gesetze wurde im Plenum der TBMM angenommen. Nach den Beratungen wurde der gesamte Entwurf elektronisch abgestimmt. 298 Abgeordnete stimmten ab, und 297 von ihnen stimmten mit „Ja“. FORSCHUNGS- UND AUSRÜSTUNGSFÖRDERUNG Mit dem Entwurf kann durch Entscheidung des Bewertungsausschusses und mit Erlaubnis des Ministeriums durch das TGB-Managementunternehmen auch außerhalb der Regionen ein Inkubationszentrum eröffnet werden. In den Regionen können Infrastruktur, Verwaltungs- und F&E-Gebäude, Werkstätten und Inkubationszentren sowie Maschinen, Ausrüstungen und Software für Werkstätten durch das Managementunternehmen mit den für das Budget bereitgestellten Mitteln des Ministeriums unterstützt werden.Laut Entwurf können Technopark-Unternehmen und F&E-Zentren ab dem 1. Januar 2022 den von ihnen genutzten Steuerermäßigungsbetrag auf der Grundlage der jährlichen Steuererklärung, wenn dieser 1 Million oder mehr beträgt, zu 2 % auf ein vorübergehendes Passivkonto übertragen. Der Betrag, der in diesem Rahmen übertragen werden muss, ist auf 20 Millionen TL begrenzt.
ANREIZE VERLÄNGERTMit dem Entwurf werden die Anreize im Rahmen des TGB-Gesetzes für Technologieunternehmen vom 31. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Darüber hinaus wird die elektronische Siegelanwendung eingeführt. Laut Entwurf wird es im Hinblick auf das Türkische Industrie- und Handelskammern-Gesetz (TOBB) ausreichend sein, anstelle einer Original- oder beglaubigten Kopie des Unterschriftskreises eine Handelsregisterbescheinigung vorzulegen, die belegt, dass der Vertreter der juristischen Person zu Vertretungs- und bindenden Handlungen berechtigt ist.
KEINE VERWALTUNGSSTRAFEIm Rahmen der allgemeinen und regulierenden Verfahren wird Banken keine Verwaltungsstrafe auferlegt, wenn sie Konten für offene Exporte, die nicht innerhalb der Frist an die zuständigen Finanzämter gemeldet wurden, ab dem Inkrafttreten des Gesetzes innerhalb von sechzig Tagen melden.